Ablauf

Wenn Sie ein Erstgespräch vereinbaren wollen, können Sie sich gerne via Mail therapie@praxis-susemichel.de oder zu den genannten telefonischen Sprechzeiten bei mir melden (Eine Überweisung ist für das Erstgespräch nicht zwingend notwendig).

In den Erstgesprächen erfolgt ein persönliches Kennenlernen und eine ausführliche Anamnese, die durch Fragebögen, psychologischen Testungen, Beobachtungen und Gesprächen erfolgt.

Nach den Erstgesprächen erfolgt entweder eine Akuttherapie oder die Probatorik, worauf dann die Psychotherapie in Form von Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie beantragt werden kann.

Der Ablauf der Therapie orientiert sich an den individuellen Zielvereinbarungen und wann diese erreicht sind. Die Termine finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten; sie werden durch Elterngespräche, je nach Alter des Patienten, ergänzt.



 

ERSTGESPRÄCH

Hierzu sind bitte mitzubringen:

  • Versichertenkarte
  • Zeugnisse der Grundschule sowie aktuelles Zeugnis (in Kopie)
  • Vorbefunde (Arztberichte, Logopädieberichte, Ergotherapieberichte, etc.)


KOSTENÜBERNAHME

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie.

Private Krankenversicherung/Beihilfe:

Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig übernommen. Je nach Versicherung oder ihrem individuell abgeschlossenen Tarif, können jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen die erstattet werden, variieren.

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über Erstattung und Beantragung einer Psychotherapie.

Selbstzahler/innen:

Sie haben auch die Möglichkeiten die Kosten selbst zu übernehmen. In diesem Fall erhält die Krankenkasse keine Information über die Diagnose oder generell die Psychotherapie.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, dann bitte ich Sie den Termin mind. 48 h vorher abzusagen, um den Termin erneut vergeben zu können; ansonsten ist ein Ausfallhonorar zu stellen.

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